1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Für pyrotechnische Artikel der Klasse F3 und F4 ist eine Bezugsberechtigung gemäß Pyrotechnikgesetz 2010 § 19 vorzuweisen. Ebenso gehen wir davon aus, dass der Kunde eine behördliche Genehmigung zur Verwendung der pyrotechnischen Artikel besitzt.
Für den Bezug von. Kl. F2 Kleinfeuerwerksartikel ist ein Altersnachweis (mind. 16 Jahre) erforderlich. Mündliche und fernmündliche Zusagen bedürfen zu Ihrer Rechtswidrigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Dienstleistung Feuerwerk: Der Vertragsabschluß für ein Feuerwerk kommt erst nach sorgfältiger Prüfung des Abrennplatzes sowie Veranstaltungsart zustande.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Rabatte und Skonti werden nur bei bestimmten Voraussetzungen schriftlich gewährt. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste erlischt automatisch die Gültigkeit der bis dato festgesetzten Preise. Diese Bestimmungen gelten auch für die Dienstleistung Feuerwerk.
4. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Wir sind dazu berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde den Bestimmungen des Vertrages und der AGB nicht nachkommt. Schadensansprüche des Kunden bleiben in diesem Falle unwirksam.
5. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Freizeit-Dienstleistungen
Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Bzgl. der Dienstleistung Feuerwerk wird das Rücktrittsrecht und die entsprechenden Bedingungen im jeweiligen Vertrag genauestens festgehalten.
6. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,90 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Der Versandhandel von pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist lt. Gewerbeordnung untersagt. Für Letztverbraucher ist ausschließlich Selbstabholung vorgesehen. Sollte eine Selbstabholung nicht möglich sein, so ist der Kunde berechtigt uns den Auftrag zur Zustellung zu erteilen. Ab einem Netto-Auftragswert von mindestens € 3.000,- liefern wir innerhalb Österreichs frei Haus. Bei Auslandsbestellungen mit einem Netto-Auftragswert von mindestens € 3.000,- frei österreichische Grenze.
Sollten bestimme Produkte nicht lagernd sein, so sind wir berechtigt das Produkt durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Dies hat jedoch in Absprache mit dem Kunden zu erfolgen. Ansonsten werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Bei Auslandslieferungen trägt der Kunde die Kosten für etwaige Grenzabgaben bzw. Zölle. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht ab Abholung der Lieferung an den jeweiligen Frachtführer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Alle unterwegs entstandenen Schäden, wie Bruch, Verlust, etc. sind unmittelbar dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen und auf dem Lieferschein / Empfangsquittung zu vermerken. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf, und Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen. Wir weisen bei Selbstabholung ausdrücklich daraufhin, dass Ihr Fahrzeug den aktuell geltenden Bestimmungen des ADR / Gefahrguttransporte entsprechen und der Fahrer eine entsprechende Lizenz zum Transport von Gefahrgut Klasse 1 besitzen muss.
9. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sollten äußere Einflüsse wie Naturkatastrophen, innere oder äußere Konflikte, etc. unsere Lieferfähigkeit oder die unserer Hersteller / Großhändler beeinträchtigten, so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Daraus hergeleitete Schadensansprüche des Kunden entfallen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Effekte etc.).
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen. andelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
13 Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
14 Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
15 Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie ins besonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
16. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
17. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
18. Verbindlichkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen sowie das zugrundeliegende Rechtsverhältnis dadurch nicht berührt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf die Bestimmungen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Feuerwerke Jost
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